AGB
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Reinigungs- und sonstige Gebäudedienstleistungen – Catering – Sicherheitsdienst – Sanierung
Regelwerk der Rechte und Pflichten von Auftragnehmer und Auftraggeber
- Liefer- und Zahlungsbedingungen
- AGB des Auftraggebers
- vertragliche Vereinbarungen
- Abweichende Regelungen und Nebenabreden
2.0. Angebot und Vertragsschluss
2.1. Informationen und Preise (siehe Fristen in §2.3)
2.2. (Un-)aufgefordert eingehende Aufträge
2.3. Angebotsfristen
3.1. Preis- und Tarifänderungen
3.2. Nettopreise und MwSt.
3.3. Versendungsort
3.4. Kosten für spezielle Einsatz- und Arbeitsgeräte
3.5. Wochenend- bis Feiertagsaufschläge
4.1. Auftragsausführung
4.2. Arbeits- und Auftragszeiten
4.3. Pauschal- und Festpreise
4.4. Arbeits-/Hilfsmittel und -Geräte
4.5. Zugangsregelung (Abfall, Energie, Lagerraum, …)
4.6. Leistungs- und Arbeitsdatenregelung
4.7. Objektleiterregelung
4.8. Arbeitskleidungsregelung
5.1. Verschlussregelung
5.2. Schweige- und Geheimpflicht
5.3. Rückgaberegelung
5.4. Zugangsregelung
6.1. Schlüsselregelung
6.2. Barrierefreier Zugang
6.2. Schadens- und Risiken-Klärung
6.3. Arbeitsstörungen und Behinderungsgründe
6.4. Schadensersatzansprüche
6.5. Abwerbungsverbot
7.1. Auftragsverhinderung
7.2. Erweiterte Auftragsbehinderung
7.3. Verzugsentschädigung
7.4. Teilleistungen und -Lieferungen
8.1. Einwendungen
8.2. Abnahmeregelung
8.3. Mängelregelung und Nachbesserung
8.4. Abnutzungsgewährleistung
8.5. Abtretungserklärung von Gewährleistungsansprüchen
8.6. Ausschließende Gewährleistungsregelung
9.1. Haftungsregelung
9.2. Versicherungsregelung
9.3. Haftungsausschluss
9.4. Betriebsunfall- und Verletzungsfolgen
10.1. Auftragsbeginn und -regelung
10.2. Vertragslaufzeit- und Kündigungsfristen
10.3. Vertragsbruch und Auftragsabbruch
10.4. Zahlungsverzugs- und Mahnungsregelung
10.5. Rechtsnachfolge-Regelung
11.1. Zahlungsfristen
11.2. Abrechnung zyklischer Arbeiten
11.3. Schuldübertragung
11.4. Zahlungseingangsregelung
11.5. Mahnungsgebühren und Verzugszinsen
11.6. Bankverbindungsregelung
11.7. Liquidität und Vorauszahlungen / Sicherheiten
11.8. Zurückbehaltungs- oder Minderung-Regelung
11.9. Einbehaltungsregelung
12.1. Deutsche Gerichtsbarkeit
12.2. Gerichtsstand
12.3. Vertragswerk und -Gültigkeit
13.1. DSGVO
13.2. Abtretungsrecht von Ansprüchen an Dritte
13.3. Abtretungsrecht von Pflichten an Dritte
13.4. Arbeitsrechtliche Bedingungen
13.5. Tarif- und Preisanpassungsregelung wie -Fristen
§1 Allgemeines / Geltungsbereich
- Für alle Leistungen, Lieferungen und Angebote der BK Dienstleistungsservice GmbH gelten ausschließlich die hier niedergeschriebenen Liefer- und Zahlungsbedingungen. Sie gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Leistung als anerkannt. Dies gilt ebenso für künftige Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen ist.
- Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die von der BK Dienstleistungsservice GmbH nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt werden, sind für die BK Dienstleistungsservice GmbH unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.
- Soweit individuelle vertragliche Vereinbarungen getroffen wurden, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur ergänzend. Im Falle des Widerspruchs zwischen individuellen vertraglichen Vereinbarungen und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die individuell vertraglichen Vereinbarungen Vorrang.
- Abweichungen von diesen AGB und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn die BK Dienstleistungsservice GmbH sie schriftlich bestätigt.
§2 Angebot und Vertragsschluss
- Unaufgeforderte bei der BK Dienstleistungsservice GmbH eingehende Aufträge gelten nur dann als angenommen, wenn diese schriftlich bestätigt werden oder die Leistung/Lieferung von der BK Dienstleistungsservice GmbH erbracht wird.
- Soweit nicht anders angegeben, hält sich die BK Dienstleistungsservice GmbH an seine Angebote für die Dauer von 30 Tagen ab deren Erstellungsdatum gebunden.
§3 Preise
- Die im Angebot festgelegten Preise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes geltenden tariflichen und gesetzlichen, insbesondere sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Bestimmungen. Bei deren Änderungen ändern sich die Preise entsprechend im prozentualen Verhältnis.
- Die angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Preise für Kaufgegenstände verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Sitz der BK Dienstleistungsservice GmbH in Stuttgart einschließlich normaler Verpackung.
- In den angegebenen Preisen für Dienstleistungen sind, sofern nicht anders vereinbart, keine Kosten für ggfs. zur Auftragsdurchführung benötigte Arbeits- und Einsatzgeräte, Arbeitsmittel und Ausrüstungen enthalten. Diese werden, sofern erforderlich, vom Auftraggeber bereitgestellt oder von der BK Dienstleistungsservice GmbH gesondert in Rechnung gestellt.
- Dienstleistungen, die entgegen der Vereinbarung nach §4 (2) auf Wunsch des Auftraggebers an Sonn- oder Feiertagen oder zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr durchgeführt werden müssen, werden mit den für Arbeitslöhnen üblichen Aufschlägen in Höhe von 100% berechnet, wenn nicht anders oder extra vereinbart.
§4 Art und Umfang der Leistung
- Die BK Dienstleistungsservice GmbH verpflichtet sich, die vertraglich zu erbringenden Leistungen sach- und fachgerecht auszuführen.
- Die Hauptarbeiten werden in der Regel grundsätzlich an Werktagen zu den üblichen Arbeitszeiten zwischen 06.00 Uhr und 22.00 Uhr ausgeführt. Abweichungen hiervon bedürfen einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.
- Bei wiederkehrenden Dienstleistungen sind die Feiertage im pauschalen Monatsfestpreis in der Regel berücksichtigt. Fällt der vereinbarte Ausführungstermin gegebenenfalls auf einen Feiertag, besteht weder Anspruch auf Nachholung der Dienstleistung noch auf Kürzung der Rechnung.
- Die BK Dienstleistungsservice GmbH stellt die für die Ausführungsarbeiten erforderlichen Arbeitsgeräte und -mittel in ausreichender Menge auf seine Kosten zur Verfügung. Hiervon unberührt bleibt §3 (4).
- Der Auftraggeber stellt die Ausführungsarbeiten notwendige Betriebsmittel und Ressourcen, darunter Wasser, Strom, Papier- und Mülltonnen, sowie, falls erforderlich, einen für die Unterbringung der Arbeits- wie Hilfsmittel (Material, Maschinen, Geräte) verschließbaren Raum, Schrank o. ä. auf ihre/seine Kosten zur Verfügung.
- Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
- Das eingesetzte Personal wird durch die Objektleiter der BK Dienstleistungsservice GmbH überwacht und erhält auch ihre/seine Anweisungen ausschließlich von diesen. Bezüglich des Weisungsrechts ist der Objektleiter Vertreter der BK Dienstleistungsservice GmbH.
- Die BK Dienstleistungsservice GmbH sorgt für angepasste Arbeitskleidung des eingesetzten Personals.
§5 Obliegenheiten des eingesetzten Personals
- Dem eingesetzten Personal ist es ausdrücklich untersagt, Einblick in Betriebsunterlagen zu nehmen, so auch in Schriftstücke, Akten, Hefter usw. sowie Schränke, Schreibtische oder sonstige Behältnisse, wenn diese nicht zum Auftrag und den Ausführungsarbeiten nötig sind, nicht zu öffnen.
- Das eingesetzte Personal ist verpflichtet, über alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren.
- Das eingesetzte Personal ist verpflichtet, alle Gegenstände, die in den zu Räumlichkeiten als nicht dazugehörige Fremdobjekte gefunden werden, unverzüglich dem Auftraggeber zu melden bzw. zu übergeben.
- Dem eingesetzten Personal ist es untersagt, Personen, die nicht von der BK Dienstleistungsservice GmbH eingesetzt sind, zur Arbeitsstelle mitzunehmen. Das gilt auch für Kinder.
§6 Obliegenheiten des Auftraggebers
- Die zur Ausführung der Arbeiten notwendigen Schlüssel sind vom Auftraggeber rechtzeitig und kostenlos zur Verfügung zu stellen.
- Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die zu Räumen und Flächen für das Einsatzpersonal ungehindert zugänglich sind.
- Vor der Tätigkeitsaufnahme ist der Auftraggeber verpflichtet auf besondere räumliche Gegebenheiten, insbesondere auf nicht erkennbare, eventuelle Schadenrisiken die bei Durchführung der Arbeiten auftreten können, hinzuweisen.
- Können die beauftragten Arbeiten aus Gründen die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht oder nur teilweise durchgeführt werden, so trägt der Auftraggeber für alle Löhne, Fahrgeld, Rüstzeit, Vorbereitung und Bearbeitung die Kosten.
- Schadensersatzansprüche aufgrund fehlender Hinweise durch den Auftraggeber können nicht geltend gemacht werden.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, weder mittelbar noch unmittelbar Arbeitskräfte der BK Dienstleistungsservice GmbH abzuwerben oder ohne Zustimmung derselben zu beschäftigen. Bei sich wiederholenden Arbeiten besteht diese Verpflichtung für eine Dauer von 6 Monaten nach Vertragsbeendigung fort.
§7 Leistungs- und Lieferzeiten
- Leistungs- und Liefertermine oder –fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Leistungs- und Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der BK Dienstleistungsservice GmbH die Lieferung bzw. Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, witterungsbedingte Ausfälle, Aussperrungen, behördliche Anordnung usw., wenn sie bei Lieferanten der BK Dienstleistungsservice GmbH oder deren Unterlieferanten eintreten -, hat das Unternehmen auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die BK Dienstleistungsservice GmbH, die Leistung bzw. die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
- Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Auftraggeber nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird die BK Dienstleistungsservice GmbH von seiner Verpflichtung frei, so kann der Auftraggeber hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich die BK Dienstleistungsservice GmbH nur berufen, wenn er den Auftraggeber unverzüglich benachrichtigt.
- Sofern die BK Dienstleistungsservice GmbH die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen oder Termine zu vertreten hat, oder sich in Verzug befindet, hat der Auftraggeber Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% für jede vollendete Woche des Verzugs, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüberhinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit der BK Dienstleistungsservice GmbH.
- Die BK Dienstleistungsservice GmbH ist zu Teilleistungen und Teillieferungen jederzeit berechtigt.
§8 Abnahme und Gewährleistung
- Die Leistungen der BK Dienstleistungsservice GmbH gelten bei wiederkehrenden Leistungen als Auftragsrecht erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich – spätestens bei Ingebrauchnahme – schriftlich begründete Einwendungen erhebt.
- Bei einmaligen Leistungen (z. B. Baureinigung) und/oder Extraarbeiten der BK Dienstleistungsservice GmbH erfolgt die Abnahme – ggf. auch abschnittsweise – spätestens zwei Arbeitstage nach Meldung der Fertigstellung durch die BK Dienstleistungsservice GmbH. Kommt der Auftraggeber der Aufforderung zur Abnahme nicht nach, gilt die Leistung als abgenommen. Bei Nichtwahrnehmung eines Abnahmetermins durch die BK Dienstleistungsservice GmbH gilt die Leistung als nicht abgenommen.
- Sollten an der von der BK Dienstleistungsservice GmbH erbrachten Leistung Mängel festgestellt werden können, so hat der Auftraggeber diese umgehend, spätestens jedoch innerhalb von zwei Werktagen schriftlich und spezifiziert zu rügen. Er hat diese Mängel dann so zu bezeichnen, dass eine Beseitigung der Mängel ohne weitere Nachforschungen umgehend möglich ist. Die BK Dienstleistungsservice GmbH ist dann verpflichtet und berechtigt, für eine unentgeltliche Nachbesserung zu sorgen. Sollte die BK Dienstleistungsservice GmbH dieser Verpflichtung nicht nachkommen oder sollte die Nachbesserung unmöglich sein, hat der Auftraggeber nach Setzung einer fruchtlos verlaufenden, angemessenen Nachfrist das Recht, das vereinbarte Entgelt angemessen zu mindern. Kommt der Auftraggeber der Rügepflicht in der oben bezeichneten Frist und Form nicht nach, entfallen sämtliche ihm zustehenden Ansprüche wegen tatsächlich vorhandener oder vermeintlicher Mängel in der von der BK Dienstleistungsservice GmbH erbrachten Leistung.
- Eine Gewährleistung für normale Abnutzung besteht nicht.
- Gewährleistungsansprüche gegen die BK Dienstleistungsservice GmbH stehen nur dem unmittelbaren Auftraggeber zu und sind nicht abtretbar.
- Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für die Leistungen und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche oder Schadensersatz jeglicher Art aus.
§9 Haftung
- Für Schäden, die nachweislich auf die Leistungen der BK Dienstleistungsservice GmbH zurückzuführen sind, haftet die BK Dienstleistungsservice GmbH im Rahmen der von ihr abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung. Auf Wunsch des Auftraggebers wird ihm ein konkreter Versicherungsnachweis ausgehändigt.
- Evtl. Schäden werden grundsätzlich durch den Versicherer der BK Dienstleistungsservice GmbH reguliert. Ein darüberhinausgehender Schadensersatzanspruch besteht nur, wenn nachgewiesen werden kann, dass Mitarbeiter der BK Dienstleistungsservice GmbH auch insoweit grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt haben.
- Für Schäden, die der BK Dienstleistungsservice GmbH nicht unverzüglich gemeldet werden, entfällt die Haftung.
- Bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
§10 Auftrags- und Vertragslaufzeiten sowie Kündigung bei Dauerschuldverhältnissen
- Der Vertrag ist von dem Zeitpunkt an verbindlich, zu dem Auftraggeber die schriftliche Auftragsbestätigung zugeht.
- Die Vertragslaufzeit wird bei sich wiederholenden Arbeiten auf zwei Jahre festgeschrieben und verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, wenn dieses nicht drei Monate vor Vertragsablauf per Einschreiben gekündigt wird.
- Im Falle einer vorzeitigen unberechtigten Kündigung durch den Auftraggeber hat die BK Dienstleistungsservice GmbH Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von 25% der Nettoumsätze der Restlaufzeit des Vertrags ab Kündigungszeitpunkt zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber einen geringeren Schaden nachweisen kann.
- Ist der Auftraggeber trotz zweier erfolgter Mahnungen durch die BK Dienstleistungsservice GmbH mehr als 4 Wochen in Zahlungsverzug, hat die BK Dienstleistungsservice GmbH das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Die BK Dienstleistungsservice GmbH hat in diesem Falle einen Schadenersatzanspruch in dem in (2) bezifferten Umfang.
- Bei Tod des Auftraggebers tritt der Rechtsnachfolger in den Vertrag ein, es sei denn, dass der Gegenstand des Vertrags hauptsächlich auf die persönlichen Belange des Auftraggebers abgestellt war. Durch Tod, sonstige Rechtsnachfolge oder Rechtsveränderung im Bereich der BK Dienstleistungsservice GmbH wird der Vertrag nicht berührt.
§11 Zahlungsbedingungen
- Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt zur Zahlung fällig. Skontoabzüge werden nicht anerkannt.
- Bei Verträgen auf wiederkehrende Leistungen im Rahmen eines kontinuierlichen Auftrags stellt die BK Dienstleistungsservice GmbH seine Leistung jeweils zum 01. des laufenden Monats dem Auftraggeber in Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist dann binnen 10 Tage ohne Abzug zur Zahlung fällig.
- Die BK Dienstleistungsservice GmbH ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Auftraggebers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und wird den Auftraggeber über die Art der folgenden Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die BK Dienstleistungsservice GmbH berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
- Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die BK Dienstleistungsservice GmbH über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
- Mahnungen werden dem Auftraggeber mit 10,00 EUR in Rechnung gestellt. Gerät der Auftraggeber in Verzug, so ist die BK Dienstleistungsservice GmbH berechtigt, ab dem betreffenden Zeitpunkt Verzugszinsen i. H. von 5% über dem jeweils gültigen Basiszinssatz gem. §247 BGB zu berechnen.
- Sämtliche Zahlungen sind mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an die im Zahltext der Rechnung angedruckte Bankverbindung zu leisten.
- Wenn der BK Dienstleistungsservice GmbH Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, oder sich dieser der BK Dienstleistungsservice GmbH gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug befindet, oder Schecks nicht eingelöst werden, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig. Die BK Dienstleistungsservice GmbH ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheiten zu verlangen und bis zur vollständigen Zahlung alle Leistungen und Lieferungen abzubrechen.
- Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden und unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Auftraggeber jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.
- Das Recht des Auftraggebers, Sicherheitsbeträge für die Fertigstellung der vertraglichen Leistungen oder eventuelle Gewährleistungsansprüche einzubehalten, ist ausgeschlossen.
§12 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
- Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der BK Dienstleistungsservice GmbH und deren Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Als Gerichtsstand gilt, soweit rechtlich zulässig, ausschließlich der in das Handelsregister eingetragene Sitz der BK Dienstleistungsservice GmbH in Stuttgart.
- Bei Unwirksamkeit einzelner Teile dieser Geschäftsbedingungen bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen erhalten. Anstelle der unwirksamen Klausel soll eine Regelung treten, die dem angestrebten Zweck der ursprünglichen Bestimmung rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.
§13 Sonstiges
- Es wird darauf hingewiesen, dass geschäftsnotwendige Daten, soweit im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§26 BDSG) zulässig, EDV-mäßig gespeichert und verwaltet werden.
- Die BK Dienstleistungsservice GmbH ist berechtigt, Ansprüche aus seinen Geschäftsverbindungen an Dritte abzutreten.
- BK Dienstleistungsservice GmbH ist berechtigt, ihre Pflichten aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber auf Dritte zu übertragen.
- Der Abschluss eines Dienstvertrages begründet keine arbeitsrechtlichen Beziehungen zwischen der BK Dienstleistungsservice GmbH und dem Auftraggeber. Insbesondere haftet die BK Dienstleistungsservice GmbH nicht für Verpflichtungen des Auftraggebers aus einem vorhergehenden Arbeitsverhältnis. Bei Übernahme von Arbeits-/Fach-/Hilfskräften des Auftraggebers ist die BK Dienstleistungsservice GmbH für Sozialleistungen die durch das vorherige Arbeitsverhältnis zustande gekommen sind, durch den Auftraggeber befreit.
- In den vereinbarten Preisen ist ein Arbeitslohnanteil von mindestens 85 % enthalten. Beide Vertragspartner sind sich einig, dass bei den jährlichen, tariflichen Lohnerhöhungen die Preise angepasst werden. Pro Vertragsjahr kann jedoch maximal eine Preisanpassung erfolgen.
- Eine vertragliche Preisanpassung von jährlich 2,8 % wird hiermit vereinbart. Die Preisanpassung erfolgt zum 01.01. des folgenden und jeden weiteren Vertragsjahres; die jährliche Preisanpassung für Spezial- und Saisonal Arbeiten (z.B. Winterdienste) erfolgt ab 01.11. Für Verträge mit Abschlussdatum nach dem 1. Juli wird der Beginn der Preisanpassung erst ab 1. Januar (für Spezial- und Saisonal Arbeiten ab 01.11.) des übernächsten Vertragsjahres vereinbart; der Vertragsbeginn ist entscheidend.
- Maßgeblich hierfür ist der Tarifvertrag der Gebäudereiniger (West-Deutschland) mit jährlichen Tariferhöhungen in der Regel ab 01.01. jeden Jahres. In den Jahren 2013 – 2021 betrug die Tariferhöhung (West-Deutschland) im Durchschnitt jährlich 2,7 %. Die insgesamt steigenden Preise auch der Verbrauchsmaterialen werden für die prozentuale Preisanpassung mit 0,5 % mitberücksichtigt. Tarifbedingte Preisänderungen werden auf Wunsch schriftlich nachgewiesen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand: 08/2021